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Aus „Frankfurter Bürgerhäuser des 19. Jahrhunderts" von Günther Vogt, 1970

Das Baustatut von 1809

Das Baustatut vom 11. Juni 1809 hat das Gesicht der Stadt Frankfurt für ein halbes Jahrhundert bestimmt und die Auswucherungen romantischer Ideen länger zurückgedrängt als in anderen Städten. Durch später folgende Gesetze von 1817 und 1819 bestätigt und durch Bestimmungen in der Folge der Ausdehnung der Stadt ergänzt, wurde es der Kanon eines typischen, rational bestimmten klassizistischen Wohnbaus. Die Höhen, je nach Straßenbreite, waren nach oben hin genau begrenzt, ebenso die Anzahl der Geschosse und die Neigung des Daches. Zusammen mit dem Verbot, an der Vorderfront über die Baufluchtlinie hinauszugehen, ergab sich von vornherein der klare Kubus. Die Andeutungen über die ästhetische Gestaltung der Fassade waren als vage Bestimmungen formuliert, wurden aber um so genauer erfüllt von zwei Generationen von Baumeistern, die auf den Stil eingeschworen waren.

Johann Georg Christian Heß war der Urheber des Statuts, und sein derzeitiger Dienstherr, Fürstprimas Karl von Dalberg, gab ihm den Segen. Die bisher geltenden Bauverordnungen entsprächen den Bedürfnissen und dem Geschmack der Zeit nicht mehr, hieß es in Dalbergs Proklamation, und seien außer Kraft gesetzt. Wie diese Bedürfnisse und der Geschmack aussahen, hatte Georg Heß bereits an der Schönen Aussicht deutlich vorexerziert. Die Details des Statuts schränkten denn auch nichts ein, was sich der Stadtbaumeister dort erlaubt hatte. Sie sanktionierten seine bisherige Tätigkeit sowohl als Planleger als auch Bauamtsvorsteher mit Kontrollfunktion. Spätere Generationen haben das Statut als ein Zuchtinstrument bezeichnet, vor allem als dekorative Tendenzen der Spätromantik hochkamen oder Bauherren über die Maximalhöhe hinaus-wollten.

Über die Gebäudehöhe ist im Abschnitt II, § 1 festgelegt, daß in Straßen mit 40 Schuh und mehr Breite (1 Schuh = 28,4 cm) auf das Erdgeschoß, zu dem noch ein niedriges Zwischengeschoß kommen darf, höchstens noch drei Geschosse gesetzt werden. Das Ganze darf nicht höher als 64 Schuh über das Gesims sein. Ist eine Straße aber nicht viel breiter als 30 Schuh oder darunter, darf ein Haus nicht höher als 48 Schuh werden.

Wie der Bauherr die Höhe der einzelnen Geschosse angelegt haben will, bleibt seinem Willen überlassen. Das entspricht der Vorliebe für die Betonung des 1. Stockwerks, der Beletage, die gewöhnlich die Prachtzimmer eines Wohnhauses enthielt und deshalb höher sein durfte als die anderen Geschosse. Ebenso war das niedrige Attikageschoß auf diese Weise als zulässig erkannt.

Verboten aber war für alle Zukunft der Bau von Zwerchhäusern oder Belvederes, außerdem die Dachgestaltung in Mansards Manier. Das war, unter anderem, die Kampfansage von Georg Heß gegen die Frankfurter Altstadt und den Barock. Das flache, nicht in Erscheinung tretende Dach gehörte zum klassizistischen Bekenntnis von der klaren Ausführung eines Baukörpers, dem der steile Aufsatz die erwünschte Wirkung verwässert haben würde. Das Statut verlangte, daß die Dachhöhe überall unter dem rechten Winkel gehalten werden müsse. Der Paragraph 12 fügte der Raumlehre die weniger definierbare Ästhetik hinzu, das heißt die Gestaltung der Fassade. Es würde zur Ehre und Zierde der Stadt gereichen, verlautbarte Heß, wenn nach und nach die Fassaden der Gebäude »in einem guten Geschmack« gebaut würden.

Das Bauamt und besonders der Stadtbaumeister hätten die Pflicht, dem Bauherrn zweckmäßige unentgeltliche Ratschläge zu geben und ihn zu veranlassen, einen schöneren und geschmackvolleren Plan zu wählen, wenn er keine Nachteile dadurch haben werde. Sollte aber jemand aus Eigensinn oder aus Liebe zum Sonderbaren eine Fassade wählen, durch die ein offensichtlicher Mißstand entstehen könnte und die allgemeine Straße verunziert würde, so habe das Bauamt das Recht, die Genehmigung zu verweigern. Es müsse den Bauenden anhalten, einen anderen Plan zu finden, »der mit den Gesetzen der Symmetrie und des guten Geschmacks vereinbarlich ist«. Über den guten Geschmack zu entscheiden, ist also dem Bauamt als Recht zugestanden worden. Wider den guten Geschmack — das legte der Paragraph 5 ausdrücklich fest — seien Überhänge sowohl im ersten als auch den höheren Stockwerken, außerdem Erker und Ausladungen, gleichgültig ob im Dachwerk oder sonstwo. Gründe für Ausnahmen würden nicht akzeptiert, denn die Überhänge der alten Häuser gereichten der Stadt zur größten Unzierde.

Man spürt die tiefe Abneigung eines klassizistischen Baumeisters gegen die mittelalterliche Bauweise, wie sie den Kern Frankfurts bestimmte. Man begreift auch, daß er und seine Nachfolger, so weit sie auf seinen Stil eingeschworen blie­ben, sich mit aller Macht gegen restaurative, historisierende Tendenzen zur Wehr setzten. Es ist die gleiche Situation, die ein Jahrhundert später die modernen Architekten bestimmte, als sie den reinen Kubus postulierten und jedem Rückgriff auf Vergangenheitsformen den Kampf ansagten.

Zur formalen Festlegung der Heß-Ordnung kam auch die des Materials. Alle neuen Häuser sollten fortan ganz in Stein errichtet werden. Hier gab es Ausnahmen, denn das Bauamt durfte unter bestimmten, nicht näher definierten Umständen erlauben, daß man vom zweiten Geschoß an Eichenholz für die Fassade verwende. Die Rücksicht auf den Gesamteindruck der Altstadt sowie auf Gepflogenheiten bei Gartenhäusern rings um die Stadt mag dieses Reglement bewirkt haben. Georg Heß selbst war in seinem puristischen Eifer jedoch von solcher Einfühlsamkeit frei: in der Töngesgasse baute er schon ein Jahr nach Erlaß des Statuts mit den Häusern Nr. 14 und 16 wahre Steinkolosse.

Die klassizistischen Wohnhäuser sind durchweg Putzbauten gewesen. Der helle Mörtel, der die ganze Fassade überzog, war in der Erdgeschoßzone, nicht obligatorisch, durch Fugenschnitt belebt, eine in die noch feuchte Masse eingezogene waagrechte Lineatur. Über den Fenstern war die horizontale Führung von einer strahlenförmigen abgelöst; sechs Schenkel saßen auf dem Sturz oder dem Bogen und schwenkten dann nach dem nächsten derart um, daß sie die Achsen trapezfbrmig verbanden. Salins hat dieses Muster der klassizistischen Frankfurter Wohnhausfassade mitgegeben. Aus früheren Perioden der Baukunst zwar längst bekannt, wurde es jetzt zu einem der sparsam verwendeten Stimulanzien auf der Wand. Gleich einer mit dem Lineal gezogenen, streng in der Fläche gehaltenen Rustika vermittelte es den Eindruck des Ruhenden und Lagernden eines Gebäudes. Zugleich aber ging von dem rationalen Dekor ein helles Strahlen aus, einem Lächeln gleich, das sich ein kühl rechnender, auf Haltung bedachter Hausvater im Mundwinkel erlaubt.

Die sechsschenklige Version des Fugenschnitts ist kein Dogma gewesen. Philipp Jakob Hoffmann hat am Bankhaus Rothschild beispielsweise über den Rundbogenfenstern des Erdgeschosses die Zahl auf zehn erhöht. Nach der Mitte des Jahrhunderts, mit fortschreitender Verfälschung des Frankfurter Klassizismus, ist die geometrische Wandgestaltung ihrer Natur entfremdet worden. Man rematerialisierte, im Rückgriff auf die Renaissance, die Lineatur durch angesetzte Polsterquader. Sie gaben, aus der Ferne gesehen, das gleiche Bild ab, wirkten in ihrer künstlichen Körperlichkeit aber bedeutend plumper. Sie folgten dem großen Irrtum, daß Reichtum der Mittel zugleich auch Reichtum des Geschmacks bedeute, selbst wenn letzterer sich auf einen vor dreihundert Jahren gültigen berief.

Da der Frankfurter Klassizismus nicht von Anbeginn geschichtlich reflektierte und das formschöne Zweckmäßige über die Erinnerung an einstige Kultur obsiegte, war mehr als in allen anderen deutschen Staaten eine moderne Integration vollzogen. Von den Leistungen der erstrangigen Architekten bis zu den braven provinziellen Arbeiten der eingesessenen Maurermeister ging als Grund­zug durch alle Bauten das Streben nach Klarheit des Grundrisses und der Fassade. Ornamentik war nicht unbedingt notwendig, denn die Baukörper konnten auch ohne dekorative Applikationen allein durch das Gleichmaß vertikaler und horizontaler Kräfte Wirkung ausstrahlen. Es lag an der finanziellen Lage des Bauherrn, ob er sich außer schmalen Gesimsstreifen und dem Zahnschnitt am Kranzgesims noch weitere Belebung der Fläche leisten wollte wie Segmente oder Giebelchen über den Fenstern, eingelassene Reliefs, einen Balkon oder gar einen flachen Portikus vor dem Hauseingang, der dann zugleich den Balkon des Ober-geschosses trug. Die Horizontale war die bestimmende Kraft. Man verließ sich darauf, daß die Vertikalen der nach dem Goldenen Schnitt entworfenen Fenster genügend Balance brächten, um den Bau nicht in die Breite zerfließen zu lassen. Schmale Risalite an den Seiten oder im Zentrum halfen bisweilen, die Flächen-spannung mit angedeuteter Plastizität zu erhöhen.

Der Einflügelbau, gemäß den großstädtisch begrenzten Grundstücken, bestimmte das Bild mit der Fassade nach der Straßenseite zu, an Eckhäusern mit zweien. Die Rückfront blieb, falls sie keine Schauseite war, weniger auf Harmonie bedacht und nahm die Durchlässe aus den weniger repräsentablen Teilen der Wohnungen und des Treppenhauses auf. Die freistehenden Häuser aber an den Wallstraßen und die in unbeabsichtigter Bescheidenheit »Gartenhäuser« genannten Villen jenseits der Anlagen waren Rundumbauten, wobei die nach dem Garten hin gerichtete Fassade architektonisch sogar reicher gegliedert sein konnte als nach vorne, mit breiten Treppen ins Freie, pfeilergetragenen Balkons darüber oder pavillonartigen Ausbuchtungen.

Nur in der Innenstadt auf teurem Grund und Boden sowie in dem deutlich auf Spekulation angelegten Wohnungsbau am Fischerfeld ging man bis zum statutmäßig erlaubten vierten Stockwerk hoch. An den Wallstraßen und vor der Stadt hielt man bei der zweiten oder dritten Etage an. Die Breite der Gebäude begann mit vier Fensterachsen und konnte sich bis zu fünfzehn Achsen erstrecken. Ein solches Maximum lag bereits in der Größenordnung fürstlicher Resi­denzen und wurde nur deshalb nicht immer als solche wahrgenommen, weil es, zwischen belangloseren Bauten handelsstädtischer Kultur eingekeilt, seine maßvolle Schönheit nicht entfalten konnte. Das Palais Mülhens von Salins in der Großen Eschenheimer Straße war ein Musterbeispiel für den Hausbau bürgerlicher »Fürsten« in der Reichsstadt.

Die Zeitgenossen haben den Wert durchaus erkannt im Gegensatz zu den Nachfahren. Schon vom Beginn des 19. Jahrhunderts an wird ständig in Stadtbeschreibungen auf den Umstand hingewiesen. J. E. Gaudelius formulierte es in seinem »Beitrag zur Geschichte der älteren und neueren Verfassung der Reichsstadt Frankfurt« 1806 treffend: »Privatgebäude sind besonders in neuern Zeiten viele ansehnliche große von Stein auf den Hauptplätzen zu nicht geringer Verschönerung der Stadt aufgeführt worden (wovon noch einige in kurzer Zeit dazugerechnet werden können), die man in andern Städten Paläste nennen würde, und hier zugleich als musterhafte Häuser in verschiedenem Geschmack der Architektur gelten können.« Er nennt neun bei Namen, darunter Pigages Häuser Schmidt und Schweitzer sowie Salins‘ Bauten für de Neufville, Leonhardi, Sarasin und Mülhens. Ein späterer Wegweiser, J. H. Ludewig, hat 1843 die Erklärung dafür: »allein manche stehen nicht an geeignetem Orte, so daß der Effekt, den sie an anderer Stelle hervorbringen würden, fast gänzlich verloren geht«. Besonders sei das beim Haus Mülhens der Fall.

Und wie fein man schon zu unterscheiden wußte zwischen dem royalistischen Gepräge des Louis-Seize, des Empire und dem utilitaristischen Handelsstadtklassizismus, bewies das sehr poetische Frankfurter Bild Eduard Beuermanns (1835) von der »dreigeschnittenen Stadt«. Da wird von dem alt-ehrwürdigen, dem erhaben-modernen und dem säuberlich-modernen Frankfurt gesprochen. Das erste ist in der Altstadt zu finden: »Die Häuser daselbst, so schwarz einge­räuchert sie sind, so finster sie auf die Gasse hernieder schauen, so gebückten Hauptes sie sich zueinander neigen, daß kaum ein Sonnenstrahl zwischen ihre Reihen fallen kann, gleichen nur alten Greisgestalten, die viel mitgemacht, die uns aus längst verflossenen Zeiten berichten können, aus glorreichen Zeiten des deutschen Reiches...«

VII Nordosten mit Eschersheimer Landstraße

Das erste Stück der Chaussee nach Eschersheim, wie es um das Jahr 1830 ausgesehen hat, kennen wir aus einer malerischen Schilderung Carl Theodor Reiffensteins: »Die Eschersheimer Landstraße hatte damals kaum noch ein Haus aufzuweisen, sondern war durch lauter Gartenwände und lebendige Zäune begrenzt. Da, wo der Grüneburgweg von derselben abbiegt, begannen dunkle, dichtstehende, schlanke und himmelhohe Rüstern die Straße einzuschließen, sodaß sie das Aussehen einer ganz engen und schattigen finsteren Allee erhielt. « Weite Wiesen bedeckten das Gelände östlich davon bis zum Friedhofsweg hin, der späteren Eckenheimer Landstraße; an ihrem Südrand wurden sie von den Gärten am Anlagenring begrenzt. Das gleiche Aussehen hatte auch das Terrain am Ostrand der Stadt: Wiesen und Gärten bis zur Pfingstweide hin, durchzogen von schmalen Pfaden und zwei Chausseen, besiedelt von vereinzelten kleinen Gartenhäusern und wenigen größeren Sommergütern.

Wie die Auen in Anlagen, so wurden 1846 die Chausseen in Landstraßen umgetauft. Gleichzeitig bekamen die ersten Querstraßen ihren Namen; sie folgten ehemaligen Gärtnerpfaden. 1852 kamen die Finkenhof- und 1865 die Fichardstraße hinzu. In den gleichen Intervallen wurde der Osten mit der großen Pfingstweid- und der Theobaldstraße erschlossen.

Die Besiedlung mit Wohnbauten verlief in den dreißiger und vierzigerJahren zunächst sporadisch und planlos. Erst 1849 erfolgte eine Regulierung, als der Senat das Gesetz »die Anlage von Gärten, Gebäuden und Straßen etc. betr.« beschloß, denn angesichts der schmalen Feldwege in der Gartenzone hatte es sich längst als dringlich erwiesen, Hausabstände und Vorgartentiefe in ausrei­chender Größe festzulegen, um nicht die dunklen Schluchten der Altstadtgassen zu riskieren. Erstmals hat man deshalb einen Unterschied zwischen Straßen- und Baufluchtlinien eingeführt; in der Innenstadt und noch an den Anlagen hatte es ihn bisher nicht gegeben, wie es die dicht an das Trottoir gebauten Häuser beweisen. 1851 bis 1855 wurden dann für die an den Anlagenring grenzenden Gebiete Fluchtlinienpläne aufgestellt; ihnen lag ein rasterartiges Blocksystem zugrunde, soweit es die Winkligkeit vorhandener Straßen und Wege zuließ.

Das Adreßbuch der Freien Stadt Frankfurt wies für das Jahr 1841 insgesamt siebzig Namen auf, deren Träger ihren festen Wohnsitz in der Gegend »vor dem Eschenheimer Tor« hatten; freilich lagen diese nicht alle an der gleichnamigen Chaussee, sondern auch in der Gartenzone ringsum. Die Bewohner waren Kaufleute, Angestellte, Lehrer, Privatgelehrte und Künstler, Botschaftsbeamte, Gärtner, Rentiers. Bekannte Namen waren nicht darunter außer dem der Familie Constantin Fellner, die auf dem Gelände, das später als Straße ihren Namen trug, seit 1815 ein größeres Anwesen besaß. Der gleiche soziologische Querschnitt fand sich in dieser Zeit auch in dem östlichen und nordöstlichen Wohngebiet, das heißt an der Friedberger Chaussee, an der Pfingstweide und an der Eisernen Hand.

Einen starken Zustrom hat es an der Eschersheimer Landstraße zwischen 1841 und 1844 und dann noch einmal 1849 gegeben. Die Bauweise reicht vom zweistöckigen Familienhaus mit vier Fensterachsen nach der Straßenseite bis zum vierstöckigen Wohnpalast mit acht Achsen, wobei die Mittelpartie durch stärkere Fensterverdachung, ein Frontispiz, den doppeltürigen Eingang und den breiten Balkon darüber hervorgehoben sein kann. Wenn dann ein Attikageschoß noch durch Simskonsolen (wie bei Haus Nr. 8) gegliedert ist und die Beletage Rundfenster aufweist, ist die Ahnung eines florentinischen Palazzo nicht fern.

Einen eigenen baulichen Charakter hat die Region zwischen Eschersheimer Landstraße und Pfingstweide zunächst nicht entwickelt. Sie gehörte zu den peripheren Zonen und hat die ersten Architekten sowie interessierte Bauherren nicht angelockt. Die amorphen Aufgaben vom nicht ambitionierten Einfamilienhaus bis zum rentablen Mietshaus gaben den zweitrangigen Baumeistern Gelegenheit, das Gesicht von Wall- und Anlagenzonen in die Vorstadt hinein zu verlängern; das trug dazu bei, die Tradition bis in die Kaiserzeit hinein zu bringen. Selten leisteten sich die Eigentümer ornamentale Zier, wie Renaissancemuscheln an der Fichardstraße 12; landsmannschaftliche Überlieferung, die sich mitten im Grünen sehr einfühlsam gab, war die Schieferverkleidung der Hauswände (Theobaldstraße 17), seit der Mitte der fünfzigerJahre wieder stärker im Gebrauch, nachdem sie der Putzbau lange Zeit unterbunden hatte.

Eschersheimer Landstraße 8
In den fünfziger Jahren gebaut. Eigentümer war der Wachstuchfabrikant Gustav Trier.

Eschersheimer Landstraße Ecke Querstraße
1855 ist das Haus, ursprünglich dreistöckig, erstmals belegt. Eigentümer waren die Kaufleute Johann Baptist Primavesi und Heinrich Vinzenz Johann Buzzj.

Eschersheimer Landstraße 23
1858 erstmals belegbar, (als Nr. 9), als Wohnhaus des Handelsmanns Georg Adam Heinrich Hauck.

Eschersheimer Landstraße 22
Das stilistisch dem Vorderhaus angepaßte Hinterhaus, das der Bauunternehmer Heinrich K. L. Barthel 1877 errichtete, nachdem er im Jahr zuvor den Besitz von Dr. jur. A. C. W. F. H. von Boltog übernommen hatte. Letzterer war seit 5859 im Vorderhaus ansässig.

Fichardstraße 22
1866 erstmals als Wohnhaus nachweisbar.

Fichardstraße 12-16
1868 erstmals bewohnt, Eigentümer waren Wwe. Johanna Schreyer, Postsekretär Wilhelm Adolf Ricker, Revisor Johann Friedrich Jännicke. Jeweils kam ein Mieter dazu.

Eiserne Hand 8
Am 10.9.1838 kaufte der Warenmakler Gottlieb Aron Bonn den Garten V 83 laut Grundbuch von Friedrich Eduard, Wilhelmine Sophie Natalie und Sophie Maria Feez, Erben des Weinhändlers Christoph Laurentius Feez. Bonn wohnte seit dieser Zeit an der Eisernen Hand. Der Begriff »Garten« schließt ein abgeschlossenes Grundstück ein, auf dem sehr wohl ein Haus stehen kann. Feez hatte 1834 und 1835 ebenfalls an der Eisernen Hand vor dem Friedberger Tor gewohnt, es muß sich also um die gleiche Adresse gehandelt haben. Vor diesem Zeitpunkt verliert sich die Spur, so daß der früheste Termin nicht mit Sicherheit zu bestimmen ist.

Sömeringstraße Ecke Bornwiesenweg
1865 erstmals als Wohnhaus nachweisbar. Eigentümer J. Hermann Fries. — Erhalten.

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